Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Welche Leistungen werden angeboten?

  • Der Möbelspediteur führt Umzüge mit größter Sorgfalt aus und wahrt die Interessen des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
  • Zusätzliche, unvorhergesehene Aufwendungen oder erweiterte Leistungen nach Vertragsschluss werden in Rechnung gestellt.

2. Kann mein Umzug als Beiladungstransport durchgeführt werden?

  • Ja, der Umzug kann als Beiladungstransport erfolgen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.

3. Darf der Möbelspediteur Dritte beauftragen?

  • Sofern nicht anders vereinbart, kann der Möbelspediteur einen anderen ausführenden Möbelspediteur mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

4. Was muss ich als Absender beachten?

  • Verpackung und Kennzeichnung: Wenn Sie diese selbst übernehmen, trägt der Möbelspediteur keine Haftung für Schäden, es sei denn, die Verpackung ist offensichtlich ungeeignet.
  • Gefährliches Gut: Informieren Sie den Möbelspediteur rechtzeitig über gefährliche Güter (z. B. Akkus, Chemikalien).
  • Größe und Gewicht: Bei problematischem Umzugsgut muss der Möbelspediteur Weisungen vom Absender einholen.

5. Wann ist die Zahlung des Entgelts fällig?

  • Das Entgelt ist bei Ablieferung oder bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug kann das Umzugsgut zurückgehalten oder eingelagert werden.

6. Was passiert bei einer Kündigung des Umzugsvertrags?

  • Der Absender kann den Vertrag jederzeit kündigen. Der Möbelspediteur hat Anspruch auf:
    • Das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen oder
    • Pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts.
  • Kündigungen aufgrund eines Verschuldens des Möbelspediteurs entfallen.

7. Gibt es ein Widerrufsrecht?

  • Nein, für Umzüge besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

8. Welche Haftung übernimmt der Möbelspediteur?

  • Haftungsbegrenzung: 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum.
  • Haftungsausschluss: Keine Haftung bei unvermeidbaren Ereignissen, unzureichender Verpackung oder bei Gefahren, die der Absender zu vertreten hat.
  • Erweiterte Versicherung: Es kann eine Transport- oder

9. Welche Besonderheiten gelten für Lagerungen?

  • Der Einlagerer muss den Möbelspediteur über gefährliches Gut informieren.
  • Das Lagergut wird in geeigneten Räumen eingelagert, und ein Verzeichnis der Güter wird erstellt.
  • Das Lagergeld ist monatlich im Voraus zu zahlen.

10. Gibt es eine Schlichtungsstelle?

  • Ja, bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Schlichtungsstelle Umzug“ beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. kontaktieren: Schulstraße 53, 65795 Hattersheim, www.schlichtungsstelle-umzug.de