Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Welche Leistungen werden angeboten?
- Der Möbelspediteur führt Umzüge mit größter Sorgfalt aus und wahrt die Interessen des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
- Zusätzliche, unvorhergesehene Aufwendungen oder erweiterte Leistungen nach Vertragsschluss werden in Rechnung gestellt.
2. Kann mein Umzug als Beiladungstransport durchgeführt werden?
- Ja, der Umzug kann als Beiladungstransport erfolgen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
3. Darf der Möbelspediteur Dritte beauftragen?
- Sofern nicht anders vereinbart, kann der Möbelspediteur einen anderen ausführenden Möbelspediteur mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.
4. Was muss ich als Absender beachten?
- Verpackung und Kennzeichnung: Wenn Sie diese selbst übernehmen, trägt der Möbelspediteur keine Haftung für Schäden, es sei denn, die Verpackung ist offensichtlich ungeeignet.
- Gefährliches Gut: Informieren Sie den Möbelspediteur rechtzeitig über gefährliche Güter (z. B. Akkus, Chemikalien).
- Größe und Gewicht: Bei problematischem Umzugsgut muss der Möbelspediteur Weisungen vom Absender einholen.
5. Wann ist die Zahlung des Entgelts fällig?
- Das Entgelt ist bei Ablieferung oder bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
- Bei Zahlungsverzug kann das Umzugsgut zurückgehalten oder eingelagert werden.
6. Was passiert bei einer Kündigung des Umzugsvertrags?
- Der Absender kann den Vertrag jederzeit kündigen. Der Möbelspediteur hat Anspruch auf:
- Das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen oder
- Pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts.
- Kündigungen aufgrund eines Verschuldens des Möbelspediteurs entfallen.
7. Gibt es ein Widerrufsrecht?
- Nein, für Umzüge besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
8. Welche Haftung übernimmt der Möbelspediteur?
- Haftungsbegrenzung: 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum.
- Haftungsausschluss: Keine Haftung bei unvermeidbaren Ereignissen, unzureichender Verpackung oder bei Gefahren, die der Absender zu vertreten hat.
- Erweiterte Versicherung: Es kann eine Transport- oder
9. Welche Besonderheiten gelten für Lagerungen?
- Der Einlagerer muss den Möbelspediteur über gefährliches Gut informieren.
- Das Lagergut wird in geeigneten Räumen eingelagert, und ein Verzeichnis der Güter wird erstellt.
- Das Lagergeld ist monatlich im Voraus zu zahlen.
10. Gibt es eine Schlichtungsstelle?
- Ja, bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Schlichtungsstelle Umzug“ beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. kontaktieren: Schulstraße 53, 65795 Hattersheim, www.schlichtungsstelle-umzug.de